Was bedeutet das?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht auf der Grundlage des
§ 1814 ff. BGB beschlossen, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Den Antrag für eine rechtliche Betreuung darf jeder bei dem zuständigen Betreuungsgericht stellen, dieses prüft, ob eine Betreuung notwendig und angemessen ist.
Ein rechtlicher Betreuer unterstützt die zu betreuende Person bei der Erledigung seiner Rechtsgeschäfte.
Das Amtsgericht entscheidet dabei über die verschiedenen Aufgabenbereiche, in denen der rechtliche Betreuer tätig werden soll.
In der Regel sind die Aufgabenbereiche:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Regelung der Postangelegenheiten
- Unterstützung und Vertretung bei Ämtern und Behördenangelegenheiten
- Wohnungs-/Heimangelegenheiten
Ein rechtlicher Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.
Wie sieht meine Tätigkeit als rechtliche Betreuerin aus?
Als rechtliche Betreuerin begegne ich der zu betreuenden Person auf Augenhöhe. Wichtig sind die Stärken des Betreuten herauszuarbeiten und mögliche Schwächen offen ansprechen zu dürfen. Unterstützungsangebote werden gemeinsam in einem Betreuungsplan erarbeitet.
Praktische Beispiele sind:
- Hilfe bei dem Umgang mit Geld (Einteilung/Ratenzahlungsvereinbarungen etc.)
- Anbindung an Schuldnerberatung oder Insolvenzverwalter
- Installation von weiteren Hilfen im Alltag
(wie Pflegedienst, ambulant betreutes Wohnen etc.) - Unterstützung bei sämtlichen Anträgen
(ALG II, Rentenanträge usw.) - Unterstützung in der Gesundheitssorge